FINANZEN IN AMERIKA

US-Ehegattenrente: bis zu 50 % der Rente des Partners

Veröffentlicht 12. September 2026 · Fassung 1.0

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Einer von euch hat hier gearbeitet. Der andere weniger, oder gar nicht. Daraus ist über die Jahre eine stille Annahme geworden: aus diesen Jahren steht dieser Person hier nichts zu. Das stimmt nicht.

Wer verheiratet ist, hat Anspruch auf bis zu 50 Prozent der Rente des Partners. Zu Lebzeiten, unabhängig davon, was er oder sie selbst eingezahlt hat, und ohne dass dem anderen dabei ein Cent verloren geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 50 Prozent der Rente des Partners, auf Englisch spousal benefit, bei der Deutschen Rentenversicherung Ehegattenrente. Im deutschen System gibt es dazu keine Entsprechung.
  • Nicht zusätzlich, sondern der höhere Betrag. Die eigene Rente läuft weiter, dazu kommt die Differenz.
  • Vier Bedingungen: ein Jahr verheiratet, mindestens 62, der Partner hat 40 Credits, und der Partner hat seinen Antrag gestellt.
  • Der Antrag kürzt die Rente des Partners nicht. Niemandem wird etwas weggenommen.
  • Zwei Haken: mit 62 gibt es dauerhaft nur 32,5 Prozent, und Warten über die Altersgrenze hinaus bringt nichts.
  • Bei Rückkehr nach Deutschland bleibt die Zahlung bestehen, weil beide Sperren für deutsche Staatsangehörige entfallen.

Es gibt dafür kein deutsches Gegenstück

In der Gegenüberstellung der beiden Systeme, die die amerikanische Rentenbehörde selbst veröffentlicht, steht auf der deutschen Seite dreimal dasselbe: keine Regelung. Nicht für Ehepartner, nicht für geschiedene Ehepartner, nicht für Kinder.

Als Deutsche denken wir oft, Amerika sei bei sozialen Fragen der härtere Ort. An genau dieser Stelle ist das amerikanische System deutlich großzügiger.

Eine Sache zur Orientierung, bevor es losgeht: In fast jeder Ehe hat einer mehr eingezahlt als der andere. Wenn im Folgenden „du” steht, ist der Partner mit dem kleineren Konto gemeint. Wenn das bei euch der andere ist, lies trotzdem weiter. Am Ende steht eine Entscheidung, die ihr nur gemeinsam treffen könnt.


Die Regel

Die Ehegattenrente beträgt bis zu 50 Prozent der Rente deines Partners. Nicht zusätzlich zu deiner eigenen: Du bekommst deine eigene Rente weiter, und dazu die Differenz bis zu dem Betrag, der dir als Ehegattenrente zusteht. Unterm Strich landest du beim höheren der beiden Beträge.

Ein Beispiel. Sie hat lange in den USA verdient, ein volles Arbeitsleben. Er nur einige Jahre.

PositionBetrag pro Monat
Sein eigenes Konto920 $
Die Hälfte von ihrem1.380 $
Was er bekommt1.380 $
Unterschied460 $

460 Dollar mehr, jeden Monat, lebenslang. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an, weder bei dir noch bei deinem Partner. Wichtig ist nur, wer wie viel eingezahlt hat.

Vier Bedingungen

  1. Ihr seid mindestens ein Jahr verheiratet.
  2. Du bist mindestens 62.
  3. Dein Partner hat seine zehn Beitragsjahre, also 40 Credits, voll.
  4. Der Antrag deines Partners ist bereits gestellt.

Die vierte Bedingung ist die, die fast alle übersehen. Sie kommt weiter unten noch zweimal vor, und beide Male geht es um Geld.

Wichtig, weil es viele zurückhält: Dein Antrag kürzt die Rente deines Partners um keinen Cent. Du nimmst niemandem etwas weg.

Zwei Haken

Erstens: Die vollen 50 Prozent gibt es erst ab deiner regulären Altersgrenze. Mit 62 sind es 32,5 Prozent, und zwar dauerhaft. Auch später gibt es die vollen 50 Prozent dann nicht mehr.

Zweitens, und das überrascht selbst Amerikaner: Warten bringt bei der Ehegattenrente nichts. Beim eigenen Konto wächst die Rente nach der Altersgrenze um rund 8 Prozent pro Jahr bis 70. Bei der Ehegattenrente: null.

Zeitpunkt deines AntragsWas du bekommst
mit 6232,5 %, dauerhaft
zur regulären Altersgrenze50 %
später als die Altersgrenze50 %, kein Zuwachs

Für dich gibt es damit genau einen optimalen Zeitpunkt, und das ist deine Altersgrenze. Nicht früher, nicht später.


Warum Deutsche anders rechnen müssen

Amerikanische Ratgeber sagen fast einhellig: Meistens gewinnt das eigene Konto. Für Amerikaner stimmt das oft. Für dich unter Umständen nicht, und der Grund ist rein rechnerisch.

Deine amerikanische Rente basiert auf deinen besten 35 Arbeitsjahren in den USA. Wer mit 35 gekommen ist und 20 Jahre gearbeitet hat, dem fehlen 15. Und die fehlen nicht einfach, sie gehen als Nullen in den Durchschnitt ein. Studium, Ausbildung und die ersten Berufsjahre in Frankfurt oder Stuttgart zählen für diese Rechnung als null.

Jetzt kommt der Einwand, den ich am häufigsten höre: Es gibt doch das Sozialversicherungsabkommen. Ja, aber nur für eine einzige Frage, nämlich ob du überhaupt Anspruch hast. Bei den zehn Mindestjahren helfen dir deine deutschen Zeiten. Bei der Höhe nicht.

Anspruch ja, Höhe nein. Die Höhe deiner amerikanischen Rente hängt ausschließlich von deinen amerikanischen Beitragszeiten ab. So schreibt es die Deutsche Rentenversicherung selbst.

Praktisch heißt das: Dein eigenes Konto ist oft kleiner, als dein Gehalt vermuten lässt. Nicht weil du schlecht verdient hättest, sondern weil das System deine deutsche Lebenshälfte ignoriert. Je später du gekommen bist, desto wahrscheinlicher gewinnt die Ehegattenrente. Rechne beide Wege durch, immer.

Noch etwas, das viele betrifft: Wenn dein Partner neben der amerikanischen auch eine deutsche Rente bezieht, wurde seine US-Rente jahrelang nach einer schlechteren Methode berechnet, und die Ehegattenrente leitet sich aus dieser Zahl ab. War seine Rente gekürzt, war deine es auch. Seit Januar 2024 ist das vorbei. Was das für Nachzahlungen bedeutet, steht im Beitrag Deutsche Rente und Social Security.


Und wenn wir zurückgehen?

Das ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird. Erst die schlechte Nachricht, dann die gute.

Für Menschen ohne amerikanischen Pass gilt allgemein: Wer sechs volle Kalendermonate am Stück außerhalb der USA ist, bekommt ab dem siebten Monat nichts mehr. Zahlung gestoppt.

Und es kommt eine zweite Hürde dazu, die genau auf dieses Thema zielt. Wer eine Rente über den Partner bezieht, muss zusätzlich fünf Jahre in den USA gelebt haben, verheiratet mit dieser Person. Die Behörde nennt das ausdrücklich zwei Stufen, und beide müssen erfüllt sein.

Jetzt die gute Nachricht: Für jede der beiden Hürden gibt es eine Ausnahme, und beide greifen bei deutscher Staatsangehörigkeit.

HürdeAusnahme
Sechs-Monats-Regel bei Aufenthalt im AuslandStaatsbürger eines Landes der SSA-Länderliste. Deutschland steht darauf.
Fünf-Jahres-Regel für AngehörigeAngehörige von Vertragsstaaten. Deutschland ist einer, und zusätzlich Abkommensstaat.

Beides hängt an der Staatsbürgerschaft. Nicht an der Green Card, nicht daran, wo ihr wohnt. Am Pass. Die verbreitete Sorge, bei einer Rückkehr sei die amerikanische Rente sowieso weg, ist damit unbegründet.

Zwei praktische Dinge dazu. Für die Auszahlung braucht man eine amerikanische Sozialversicherungsnummer. Wer nie hier gearbeitet hat, hat oft keine, und eine ITIN aus der Steuererklärung reicht dafür nicht. Das früh klären, nicht erst beim Antrag. Und falls die Ehe nicht gehalten hat: Nach zehn Jahren Ehe bleibt der Anspruch auch nach der Scheidung bestehen.


Wenn der Antrag schon gestellt ist

Für manche ist das der dringendste Teil. Wenn dein Partner bereits Rente bezieht und du nie einen eigenen Antrag gestellt hast, ist die vierte Bedingung bei euch längst erfüllt. Dann liegt dort möglicherweise seit Monaten Geld, das ihr nie abgerufen habt.

Zwei Dinge dazu. Rückwirkend zahlt die Behörde höchstens sechs Monate, und für Monate vor deiner regulären Altersgrenze überhaupt nichts. Jeder Monat, den ihr wartet, ist ein Monat, der weg ist.

Und wenn ihr anruft, stellt eine Frage ausdrücklich: ob du im Antrag deines Partners damals mit aufgeführt wurdest. Wenn ja, kann ein früheres Datum gelten. Von allein kommt das nicht, danach muss man fragen.


Die Entscheidung trefft ihr gemeinsam

Die Ehegattenrente ist keine Regel, die man kennt und abhakt. Sie ist eine Stellschraube in eurer gemeinsamen Rentenplanung, genauer gesagt eine von zweien.

Stellschraube 1: wann der Verdiener beantragt

Solange dieser Antrag nicht gestellt ist, gibt es keine Ehegattenrente. Wer bis 70 wartet, kostet dem Partner drei volle Jahre. Und dieses Warten bringt dem Partner auch danach nichts, denn die Ehegattenrente bemisst sich nach der Rente zur regulären Altersgrenze, nicht nach dem, was tatsächlich ausgezahlt wird. Der eigene Scheck wächst, der des Partners nicht.

Mit einer Ausnahme, und die ist entscheidend: Im Todesfall wird aus der Ehegattenrente die Witwen- oder Witwerrente, bis zu 100 Prozent. Und da fließt jedes Jahr Warten ein.

Das Warten kostet den Partner heute Geld und sichert ihn später ab.

Stellschraube 2: wann du beantragst

Vor der Altersgrenze wird dauerhaft gekürzt, danach wächst nichts mehr. Ein Zeitpunkt, keine Spanne.

Damit steht die eigentliche Frage, und die stellt sich euch beiden: Braucht ihr das Geld jetzt, oder wollt ihr den absichern, der voraussichtlich länger lebt? Das ist keine Steuerfrage. Das ist die Frage, wie ihr euren Ruhestand aufstellt.


Zwei Dinge zum Einordnen

Wenn wir über amerikanische Altersvorsorge reden, reden viele von uns über den 401(k). Zu Recht, aber er ist ein Baustein unter anderen. Die Social Security gibt es lebenslang, jedes Jahr an die Inflation angepasst, und kein Börsencrash kommt daran. Mit der Ehegatten- und der Witwenrente ist sie zugleich eine Art Langlebigkeitsversicherung für das Paar.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Der Rentenfonds gilt nach dem aktuellen Treuhänderbericht ab Ende 2032 als aufgebraucht; ohne Gesetzesänderung wären dann noch 78 Prozent zahlbar. Und für Rückkehrer: Social Security zahlt in Dollar und gleicht amerikanische Inflation aus. Wer in Euro lebt, trägt das Wechselkursrisiko.

Wenn du derjenige bist, der hier gearbeitet hat: Zeig diesen Beitrag deiner Frau oder deinem Mann.


Stand: September 2026 · Version 1.0

Ich bin kein Steuerberater und kein Anwalt. Dieser Beitrag ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Ich teile, was ich selbst gelernt und erlebt habe. Für die eigene Situation: Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Beratung, auch aus den USA) und ein auf Deutschland/USA spezialisierter Steuerberater.

Über Geld spricht man nicht? Hier schon.

Quellen